Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Die am 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) schreiben für viele Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten (z.B. Namen, Adressen, Kontonummern, KFZ-Kennzeichen etc.) automatisiert verarbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen nach der DSGVO in Verbindung mit dem BDSG (neu) einen Datenschutzbeauftragten. Automatisierte Verarbeitung ist z.B. die Nutzung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Hilfe eines Computers.

Sie haben die Möglichkeit, einen internen Mitarbeiter als Datenschützer zu benennen oder einenexternen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.

Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

  • größere Kompetenz und Fachwissen auf einem sich rasch wandelnden Rechtsgebiet
  • keine aufwändigen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für eigene Mitarbeiter
  • verbesserter Haft- und Versicherungsschutz
  • transparente Kostenübersicht
  • keine internen Interessenskonflikte

Sie möchten und als externen Datenschutzbeauftragten bestellen? Senden Sie uns Ihre Anfrage an ep@eidel-partner.de